Psychologisches Gutachten

P sychologische Beurteilungen und Gutachten sind, trotz der mittlerweilen gut ausgearbeiteten Instrumente, immer mit Respekt vor der zu begutachtenden Person zu erstellen. Es muss hierbei dringend anerkannt werden, dass der Mensch mit Sicherheit mehr ist, als die Testinstrumente zu belegen versuchen. Deshalb ist der direkte Austausch (vertiefendes Gespräch) zwischen der Testperson und dem Begutachter / der Begutachterin unabdingbar, um nicht eine einseitige, kurzsichtige und somit unsorgfältige Begutachtung vorzunehmen.

Als klinischer Psychologe FH verfasse ich psychologische Berichte und Gutachten, die anhand verschiedener Tests oder im Rahmen eines Assessments (Testzusammenstellung) und einer ausführlichen Anamnese (Lebensdatensammlung) erarbeitet werden. Dabei geht es darum eine Sammlung, Systematisierung und diagnostische Verarbeitung von Informationen zu den gegenwärtigen und früheren psychischen und körperlichen Zuständen sowie Verhaltensweisen und Erlebnisse eines Menschen mit sich selbst und in seinem sozialen Umfeld zu erstellen. Es kann sich dabei z.B. um die diagnostische Bestimmung des Entwicklungsstandes von Kindern und allfälligen Teilleistungsstörungen oder anderen Entwicklungsschwierigkeiten handeln. Hierher gehören auch Abklärungen zur allgemeinen Leistungsfähigkeit und Reifeentwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Zusammenhang mit einer genau definierten Fragestellung, welche die aktuelle Lebenssituation betrifft. Einen Grossteil der durchgeführten diagnostischen Untersuchungen in meiner Praxis beinhaltet die testpsychologische Diagnostik. Die Beurteilung der psychischen Struktur, des Konfliktniveaus sowie allfällige Befunde wie z.B. Depressive-, Zwanghafte- oder Angst-Störungen, werden anhand einer umfassenden Anamnese und den entsprechenden klinischen Test und ihren differenzialdiagnostischen Möglichkeiten erstellt. Auftraggeber für psychologische Gutachten sind vorwiegend Institutionen wie etwa die Valida St.Gallen, die Invaliden-Versicherung Ostschweiz, die SUVA oder aktuell die Charta für Psychotherapie Schweiz., sowie Privatpersonen mit verschiedenen dieses Spektrum betreffenden Anliegen. Aber auch Privatpersonen die z.B. ein Zweitgutachten zu einer ihnen gestellten Diagnose wünschen oder die im Rahmen einer offiziellen Angelegenheit eine psychologische Begutachtung brauchen, können sich diesbezüglich an mich wenden. Eine ausführliche Besprechung der erarbeiteten Testergebnisse und die Klärung von Fragen der begutachteten Person hierzu, bilden den Abschluss einer psychodiagnostischen Untersuchung und werden meist unmittelbar nach der Erstellung des Gutachtens durchgeführt.